65 Jahre Saarländische Krankenhausgesellschaft

– Staatssekretär Kolling: „Krankenhausstrukturgesetz wird auch in Zukunft eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherstellen“

 

Anlässlich des 65-jährigen Bestehens der saarländischen Krankenhausgesellschaft erklärt der saarländische Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling: „Krankenhäuser müssen ‚gut, sicher und gut erreichbar‘ sein. Die demographische Entwicklung, die Veränderung der Morbidität, der medizinisch-technische Fortschritt und die Wanderungsbewegungen der Bevölkerung machen die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung und die Neudefinition dessen, was für uns ein bedarfsnotwendiges Versorgungsangebot ist, notwendig.“
Im Saarland werden rund 275.000 Krankenhausfälle pro Jahr gut versorgt. Das ist das Ergebnis des Einsatzes von etwa 2.300 Ärzten sowie rund 6.500 Pflegekräften und weiteren Beschäftigten in den Krankenhäusern. „Das von der Bundesregierung eingebrachte Krankenhausstrukturgesetz ist ein Fundament, wenngleich ich noch Änderungsbedarfe insbesondere beim Strukturfonds als zwingend notwendig erachte, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden“, betonte Kolling. „Das geplante Gesetz verfolgt das bereits in der Bund-Länder-AG formulierte Ziel, auch in Zukunft eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherzustellen.“
Bei der Krankenhausfinanzierung wird es einige wesentliche Änderungen geben. Dazu sollen einmalig Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden. Der nach Königsteiner Schlüssel maximale Förderbetrag des Saarlandes beträgt 6 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln sollen Vorhaben der Länder gefördert werden, wenn diese sich mit einem gleich hohen Betrag beteiligen. „Bezüglich der Ausgestaltung des Strukturfonds gibt es aber noch dringenden Nachbesserungsbedarf“, betont Kolling. „Hier wird sich das Saarland im weiteren Gesetzgebungsverfahren nochmals verstärkt dafür einsetzen, dass die Bedingungen dahingehend geändert werden, dass auch Haushaltsnotlageländer wie das Saarland an den zusätzlichen Investitionsmitteln partizipieren können.“
Am 23.09.2015 wurde vom Landtag des Saarlandes das neue Saarländische Krankenhausgesetz verabschiedet. Es wird damit an die modernen Anforderungen der Krankenhausplanung angepasst. „Die Krankenhausplanung soll mit der Gesetzesänderung so flexibel gestaltet werden, dass die Krankenhausträger schnell auf veränderte Anforderungen für die stationäre und teilstationäre Versorgung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes reagieren können“, erklärt Staatssekretär Kolling. „Die Landesregierung als Krankenhausplanungsbehörde wird zwar weiterhin über die Aufnahme der Krankenhäuser in den Krankenhausplan, über die Zahl und Art der Abteilungen, über die Gesamtzahl der dem Krankenhaus zugewiesenen Planbetten sowie über die Gesamtzahl der Ausbildungsplätze der Gesundheitsfachberufe entscheiden. Die Festlegung der Verteilung der Planbetten auf die Abteilungen innerhalb eines Krankenhauses hingegen soll künftig von den Krankenhaus- und Kostenträgern in eigener Verantwortung festgelegt werden. Damit werden die Selbstverwaltungspartner die Versorgung entscheidend mit beeinflussen können. Ich wünsche mir, dass die Kranken- und Kostenträger von ihrer neu gewonnenen Möglichkeit, mehr als bislang die Krankenhausplanung aktiv mitzugestalten, aktiv Gebrauch machen.“

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