Wollen sich die Verantwortlichen absetzen?

Unseren Informationen zufolge ist in der Red Tube – Porno-Abmahnwelle erneut Bewegung ins Spiel gekommen. Das Schweizer Unternehmen „The Archive AG“, das bei den Abmahnungen gegen die Nutzer des Streaming Portals als Rechteinhaber auftrat, ist mit seinem Sitz kürzlich aus dem Schweizer Bassersdorf in das 15 km entfernte Weisslingen umgezogen. Seit dem Umzug ist die Webside des Unternehmens nicht mehr erreichbar.
Nach der Veröffentlichung der entsprechenden Änderungen im Handelsregister konnte man erkennen, dass der bisherige Leiter des Unternehmen bei The Archive ausgeschieden ist. Als Nachfolger wird Denju Noumagnon Sadjro Crespin genannt, ein in der Schweiz lebender beninischer Staatsangehöriger.
Der Verdacht, dass sich die Verantwortlichen absetzen wollen, um juristischen Konsequenzen zu entgehen, liegt nahe.
Die Abmahnungen, von denen rund 10 000 von der deutschen Kanzlei U+C verschickt wurden, haben ihre Grundlage in der Behauptung, dass die Nutzer ein Porno-Video bei RedTube abgerufen haben sollen, mit dessen Rechtewahrnehmung The Archive beauftragt ist. Die deutschen Anwälte haben erklärt, dass sie mit der Durchsetzung der Interessen des Schweizer Unternehmens beauftragt worden seien. Vieles ist nach wie vor unklar. Es ist immer noch nicht bekannt, woher die IP Adressen stammen, die zu den angeblichen Nutzern führten.
Auch der exakte Weg der Beauftragung wirft noch Fragen auf. In der Abmahner – Szene kam es schon häufiger vor, dass sich nicht der Inhaber der Rechte an Anwälte wandte, sondern dass der umgekehrte Weg beschritten wurde, weil man darin ein schnelles und leichtes Geschäft vermutete.
Für diese These spricht, dass mit der Abmahnsumme von 250 Euro ein Betrag gewählt wurde, der von seiner Höhe her den Weg zu einem Anwalt scheuen ließe, dessen Honorar sich alleine bereits in dieser Höhe bewegen würde. Zum zweiten sei man wohl davon ausgegangen, dass viele Nutzer aus Schamgefühl heraus den verhältnismäßig geringen Betrag überwiesen und somit die Sache vom Tisch hätten.
Da aber nicht alle Nutzer so denken, wurde durch die Kanzlei MMR (Müller, Müller, Rößner), die zahlreiche Betroffene vertritt bereits im Dezember eine Strafanzeige gegen die Regenburger Kanzlei U + C erstattet. Nach Auffassung der klagenden Anwälte sind die Tatbestände der Nötigung und auch der Erpressung erfüllt.
Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr die Aufnahme eines Verfahrens bestätigt. Daraus kann man schließen, dass man auch hier zumindest den Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung sieht.
Da abgesehen vom vorliegenden Fall, der in mancherlei Hinsicht dubios erscheint, die Zahl der Abmahnungen im Steigen begriffen ist, sollte man grundsätzlich im Falle eines Falles des Rat eines versierten Anwaltes grundsätzlich in Anspruch nehmen.

Tags: Porno-Abmahnwelle Staatsanwaltschaft bestätigt Anfangsverdacht Wechsel in der Geschäftsführung

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