Redtube Abmahnungen vom Gericht gestoppt

Nach unseren Informationen zum umstrittenen Abmahnungsverfahren wegen Streaming hat Redtube nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung erstritten, nach dem die „Porno-Gucker“ erst einmal keine neuen Abmahnungen erhalten dürfen. Diese Entscheidung scheint nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube zu sein, sondern für alle Nutzer, die Streaming-Webseiten besuchen.
Rechtsexperten scheinen sich darüber einig zu sein, dass „Streaming“ kein Download im eigentlichen Sinne darstellt und damit nach derzeitiger Rechtslage nicht grundsätzlich gegen das Urheberrecht verstößt. Um eine Rechtsverletzung erkennen zu können, müsse es für den Nutzer erkennbar sein, dass es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Außerdem stehe nach Auffassung von Rechtsexperten in diesem Zusammenhang noch eine höchstrichterliche Entscheidung aus.
Daneben ist immer noch offen, ob die User legal ermittelt worden sind. Dabei ist strittig, ob dem Gericht gegenüber richtige Angaben über die Art der Nutzung gemacht worden sind und ob die IP Adressen tatsächlich auf die dem Gericht dargestellte Weise ermittelt worden sind.
Auch Kammern des Landgerichts haben nach unseren Informationen mittlerweile erhebliche Zweifel daran, dass die IP Adressen auf einwandfreiem legalem Weg ermittelt worden sind, ähnlich wie es Fachmedien bereits seit geraumer Zeit vermuten.
Inzwischen hat das Gericht hat nach den gleichen Informationen mittlerweile Anträge zur Herausgabe von Daten abgelehnt.
Wie man hört soll die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet haben, mit dem geklärt werden soll, ob das Gericht aufgrund falscher eidesstattlicher Versicherungen zur Herausgabe konkreter Nutzerdaten zu den angeblich oder tatsächlich auf legalem Wege ermittelten IP-Adressen bewegt werden sollte.
Es steht zu erwarten, dass zu diesem Thema weitere gerichtliche Entscheidungen angestrebt werden, zumal die Regensburger Anwaltskanzlei weitere Abmahnungen angekündigt hat.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich umso mehr, dem Rat der Verbraucherzentrale zu folgen und im Falle einer Abmahnung in jedem Fall rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für Abmahnungen in anderen Themenkomplexen.

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