Notbetreuung an städtischen KiTas / Schulen wird errichtet

Nachdem ab MontLg_Merzigag, dem 16. März 2020 alle Kindertages-einrichtungen und Schulen aufgrund der aktuellen Situation geschlossen sind, müssen alle Eltern und Erziehungsberechtigten grundsätzlich für eine eigenorganisierte Betreuung ihrer Kinder sorgen. Lediglich in besonderen Ausnahmen kann eine Notfallbetreuung in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot richtet sich grundsätzlich an Eltern und Erziehungsberechtigte, die in der Daseinsvorsorge tätig sind und keine Betreuung ihrer Kinder regeln können. Darunter fallen insbesondere die folgenden Gruppen:

– hauptamtliche Feuerwehr
– Polizei
– Strafvollzugsdienst
– Rettungsdienst
– medizinische Einrichtungen inkl. Apotheken
– stationäre Betreuungseinrichtungen
– ambulante und stationäre Pflegedienste
– die Produktion und Versorgung von Lebensmitteln des
  täglichen Bedarfs
– kritische Infrastruktur

Das Angebot richtet sich auch an berufstätige Alleinerziehende, sofern keine anderweitige Betreuung der Kinder möglich und der Bedarf nachvollziehbar begründet ist.
Es können nur Kinder im Bereich der KiTas zwischen 0 und 6 Jahren und bei den Grundschulen zwischen 6 und 12 Jahren betreut werden.
Sofern Eltern oder Erziehungsberechtigte zu dieser Personengruppe gehören und eine Betreuung des Kindes nicht gewährleistet ist, können diese einen Notbetreuungsplatz im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten erhalten. Dafür muss bei der städtischen KiTa oder Grundschule, die ihr Kind zurzeit besucht, bis spätestens Montag, 16. März 2020 15:00 Uhr ein ausgefülltes Notbetreuungsformular abgegeben werden. Dieses Formular können Sie auf der städtischen Webseite www.merzig.de ausdrucken.
Anhand einer Prioritätenliste werden die Notbetreuungsplätze, die ab Dienstag, dem 17. März 2020 zur Verfügung stehen, vergeben. Geöffnet sind die Einrichtungen von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Alle Eltern von Grundschülern, die einen Antrag auf Notbetreuung stellen werden, erhalten am Montag im Laufe des Abends die Rückmeldung, ob ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann.
Für die Belegung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen ist der Landkreis verantwortlich. Auch hier gehen wir davon aus, dass alle Eltern am Montag im Laufe des Abends informiert werden, ob ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Mit guten Beispiel geht die Kreisstadt Merzig voran und hat für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Merzig, die im Rahmen der Notbetreuung keinen Platz erhalten, eine betriebsinterne Notfallbetreuung eingerichtet. Diese besteht aus insgesamt zehn Betreuungsplätzen und kann ab Mittwoch, dem 18. März 2020 erstmals genutzt werden. Die Plätze werden ebenfalls anhand von Prioritäten vergeben.
Marcus Hoffeld appelliert an die Arbeitergeber der Stadt sofern möglich ebenfalls Betreuungsplätze einzurichten. „Die Solidarität und Hilfsbereitschaft ist überwältigend. Ein großes Dankeschön an alle, die in dieser außergewöhnlichen Zeiten zusammenstehen!“

Print Friendly, PDF & Email