Badevergnügen in Saarlouis: Sonnenbad öffnet am 15. Juni

Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Saarlouis (WBS) den Weg frei gemacht für die Öffnung des Saarlouiser Freibades „Sonnenbad“. Ab Montag, 15. Juni kann dort wieder geschwommen werden. An diesem Tag läuft bei freiem Eintritt ein „Probebetrieb“. Ab 16. Juni erfolgt der Zutritt über das Online-Ticketsystem auf www.aqualouis.de.
Die Wirtschaftsbetriebe Saarlouis bitten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Kontrolle alle Badegäste darum, sich beim Verlassen des Bades am Eingang abzumelden.

Die wichtigsten Regeln:

Öffnung in zwei Zeitblöcken
Die tägliche Öffnung des Sonnenbades erfolgt in zwei geteilten Zeitblöcken, jeweils von 7 bis 13 Uhr und von 14 bis 20 Uhr. Dazwischen wird das Bad komplett geräumt und die Anlage für die nachfolgenden Gäste gereinigt. Die maximale Besucherzahl beträgt 800 Gäste je Zeitblock, sodass insgesamt bis zu 1.600 Badegäste pro Tag das Schwimmbad nutzen können. Die reguläre Entgeltordnung wird während des eingeschränkten Betriebes außer Kraft gesetzt. Mehrfach-, Dauer- und Saisonkarten gelten in dieser Zeit ebenfalls nicht. Stattdessen bietet das Sonnenbad einen übersichtlichen und attraktiven Zeittarif ein, der jeweils für die Dauer eines Zeitblockes (sechs Stunden) gilt: Der Eintritt für Erwachsene beträgt vier Euro, der Eintritt für 7- bis 18-Jährige zwei Euro. Kinder bis 6 Jahre haben wie bisher freien Eintritt.

Tickets nur Online
Tickets für den Besuch des Sonnenbades werden ausschließlich über ein Online-Ticketsystem verfügbar sein, das zurzeit noch im Detail ausgearbeitet wird. Durch dieses Vorgehen werden sowohl die Warteschlangen beim Einlass entzerrt, als auch die Kundenkontakte mit dem Personal minimiert. Zudem wird über das Ticketsystem die Erfassung der Kundendaten abgewickelt – zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten sind diese gesetzlich vorgeschrieben. Die Kundendaten werden dabei unter Wahrung der Vertraulichkeit für einen Monat aufbewahrt.

Ablauf des Schwimmbetriebes
Das Sportbecken ist durch Leinen in sechs breite Schwimmbahnen eingeteilt, in denen quasi im Kreis geschwommen werden kann. Rutschen und Sprungtürme bleiben grundsätzlich in Betrieb, werden aber zeitweise gesperrt, wenn Mindestabstände gewahrt werden müssen. Der Strömungskanal wird nicht betrieben. Der Mindestabstand gilt auch für Nichtschwimmerbecken und Kinderschwimmbecken. Einzelumkleiden können eigenverantwortlich genutzt werden.
Weitere Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstandes werden unter anderem im Ein- und Ausgangsbereich, bei den Umkleiden, Liegewiesen und am Beckenrand für die Besucher deutlich sichtbar ausgewiesen. Das Personal ist angewiesen, die Einhaltung der Hygieneregeln und des Mindestabstandes zu überprüfen.
Das Hygienekonzept versteht sich als dynamischer Entwicklungsprozess. Die entsprechenden Maßnahmen werden im Laufenden Betrieb fortlaufend überprüft und gegebenenfalls angepasst. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Badegäste durch einen verantwortungsvollen Badbesuch ihren Teil zum Gelingen beitragen. 

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