Handeln bevor es zu spät ist!

Vorsorgevollmachten und Vermögensnachfolge

Oftmals kommt der Ernstfall schneller und plötzlicher als wir denken: Von heute auf morgen kann man seine geschäftlichen oder persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln. Doch wer clever war, hat rechtzeitig vorgesorgt und die entsprechenden Vorsorgevollmachten wie Betreuungs- oder Patientenverfügungen gegeben – und auch die Vermögensnachfolge ist geregelt.
Ein Thema, dass gerade für Geschäftspartner und Mitarbeiter von besonderem Interesse ist.
Wie man sich und sein Umfeld bestmöglich auf einen möglichen Ernstfall vorbereitet steht im Zentrum der nächsten Veranstaltung im Rahmen von IHK Regional Saarlouis am Mittwoch, den 12. Juni 2013 um 19 Uhr, in der BMW Niederlassung Saarlouis, Schanzenstraße 20, 66740 Saarlouis, zu der die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes gemeinsam mit ihrem Partner, der BMW Niederlassung Saarlouis, einlädt.
Als Referenten konnte man die Fachanwälte für Erbrecht Monika Fries und Klaus Herrmann (Kanzlei Fries & Herrmann in Blieskastel) gewinnen, die anhand vieler Praxisbeispiele in einem lebendigen Vortrag die Thematik näher bringen werden. Die Kanzlei Fries & Herrmann gehört laut einer Information der Industrie- und Handelskammer, als einzige im Saarland der Vereinigung „VorsorgeAnwalt e. V.“ an. Hierbei handelt es sich um eine Expertenvereinigung, die sich auf das Thema Vorsorge spezialisiert hat.
ach der Vortragsveranstaltung laden die Veranstalter noch zu einem Imbiss mit Umtrunk ein.
Um Voranmeldung wird bis zum 10. Juni 2013 per Fax unter der Nummer: 0681/9520-188, per E-Mail unter: carsten.meier@saarland.ihk.de, über die IHK-Homepage oder über die App der IHK Saarland gebeten. (thb).

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