Stadt Saarlouis geht gegen Heilig-Morgen-Veranstaltung „to go“ vor

Eine Gaststätte im Stadtgebiet von Saarlouis hatte eine Veranstaltung unter Alkoholausschank „to go“ für den heutigen Vormittag beworben.

Dem ist die Stadtverwaltung entgegengetreten und hat den Alkoholausschank durch den Betrieb von 6 bis 16 Uhr untersagt, um Umgehungen des vom Land angeordneten Veranstaltungsverbotes direkt auszuschließen. Die Stadt weist alle Gastronomen und Einwohnerinnen und Einwohner nochmals darauf hin, dass Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, generell untersagt sind. (wie berichtet) Ebenso ist es generell untersagt, Speisen oder Getränke zum Mitnehmen an Ort und Stelle zu verzehren. Darüber hinausgehend hat die Stadt für den Innenstadtbereich für den 24.12. und den 31.12./01.01. weitere Einschränkungen angeordnet, darunter ein Alkoholkonsumverbot auf bestimmten öffentlichen Straßen und Plätzen, sowie die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung an den gleichen Orten. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Homepage der Stadt.

Die Ortspolizeibehörde appelliert nochmals an alle Einwohnerinnen und Einwohner die geltenden Regelungen einzuhalten.

Trotz der Feiertagssituation werden Polizei und Ortspolizeibehörde der Stadt eine Vielzahl von Kontrollen durchführen. Werden Verstöße festgestellt, werden diese als Ordnungswidrigkeiten geahndet, so dass die Betroffenen mit Bußgeldern rechnen müssen

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