Weitere Öffnungsperspektiven im Saarland.

Im Rahmen einer Pressekonferenz haben Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger über weitere Perspektiven innerhalb des Saarland-Modells informiert. Das Infektionsgeschehen im Saarland macht weitere Öffnungsschritte möglich. Parallel zur nicht unumstrittenen Wiederaufnahme des vollen Präsenzbetriebes in Schulen sind weitergehende Öffnungen in verschiedenen Bereichen nach den Pfingstferien angedacht. Ab dem 31. Mai kann die Innengastronomie wieder öffnen, sofern die Gäste einen negativen Test vorlegen bzw. mitentsprechendem Nachweis vollständig geimpft oder genesen sind. Zusätzlich sind unter anderem auch die Öffnung von Campingplätzen und der Hotellerie sowie ab dem 24. Mai weitere Erleichterungen im Freizeitbereich (u.a. Freibäder, Musizieren und Singen im Freien) vorgesehen.

Ministerpräsident Tobias Hans erklärte: „Unser Saarland-Modell war von Anfang an als langfristige Corona-Management-Strategie angelegt, die bei stabiler Infektionslage weitere Öffnungsschritte ins Auge fasst. In einem erneuten gemeinsamen Kraftakt, verbunden mit unserem fortschreitenden Impfmarathon, konnten wir das Pandemie-Geschehen erheblich eindämmen, so dass jetzt weitere Perspektiven möglich sind. Mir war es wichtig, bei allen Öffnungsschritten nicht unsere Familien zu vergessen Kinder, Jugendliche und berufstätige Eltern tragen in dieser Pandemie eine besonders schwere Last. Deshalb gehen die nächsten Öffnungen auch Hand in Hand mit der Rückkehr zum Vollpräsenzunterricht in den Schulen.

Die Pandemie hat uns allen in den vergangenen Monaten enorm viel abverlangt umso größer und verständlicher ist jetzt der Wunsch, endlich all den Corona-Ballast abzuwerfen und gemeinsam mit unseren Familien, Nachbarn und Freunden den Sommer zu genießen. Dabei dürfen wir aber nicht riskieren, unsere Erfolge bei der Eindämmung wieder zu verspielen. Noch sind wir nicht durch. Die nächsten Öffnungen sind deshalb auch kein Freibrief, alle Vorsicht über Bord zu werfen. Im Gegenteil: Wir werden unseren vorsichtigen und verantwortungsvollen Kurs fortsetzen und alle zur Verfügung stehenden Werkzeuge einsetzen, um die Pandemie im Zaum zu halten. Dazu gehören neben den Impfungen auch weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie flächendeckende Schnelltests und eine digitale Kontaktnachverfolgung. Wenn wir all diese Instrumente sinnvoll nutzen, stehen die Chancen gut, dass wir Corona dauerhaft die Stirn bieten können.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger sagte dazu; „Das große Tempo bei den Impfungen und die hohe Frequenz bei den Testungen zeigen Wirkung auch dank der Saarländerinnen und Saarländer, die das Angebot wahrnehmen und die Einschränkungen weiter mitgetragen haben. So können wir nun einen behutsamen Öffnungsschritt machen. Das ist besonders für unsere Tourismusbetriebe, unsere Hotellerie und Gastronomie, die ganz dringend eine Perspektive brauchen, eine erste Erleichterung. Vorsicht ist aber weiterhin das Gebot der Stunde, die Pandemie ist nicht vorüber. Regelmäßige Tests sind dabei weiterhin der Schlüssel, um uns und unsere Mitmenschen zu schützen.

Das saarländische Gesundheitsministerium hat am 21. Mai 2021 dazu folgende Details mitgeteilt:  Die saarländische Landesregierung  hat  In ihrer Ministerratssitzung die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angepasst und um zwei weitere Wochen verlängert. Die Verordnung tritt am 24. Mai in Kraft und am 06. Juni 2021 außer Kraft.
Gesundheitsministerin Monika Bachmann betont: „Die Infektionszahlen im Saarland sind derzeit erfreulicherweise allgemein rückläufig. Das liegt auch an dem disziplinierten Verhalten der Saarländerinnen und Saarländer. Mit Blick auf das Saarland-Modell konnten im heutigen Ministerrat weitere Lockerungen beschlossen werden.“

Strand- und Freibäder sowie kulturelle Betätigungen
Mit Inkrafttreten der Verordnung dürfen ab dem 24. Mai Frei- und Strandbäder wieder öffnen. Alle Gäste müssen ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen oder alternativ einen Immunitätsnachweis erbringen. Das geltende Hygienerahmenkonzept muss eingehalten werden. Außerdem ist die Nutzung von Blasinstrumenten sowie Chorproben jeweils im Außenbereich im Rahmen der kontaktfreien Angebote zur kulturellen Betätigung wieder möglich.

Gottesdienste
Gottesdienste und Gebete mit mehr als 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterliegen ab kommenden Montag nicht mehr der Anmeldepflicht bei der Ortspolizeibehörde. Weiterhin gilt, dass die Teilnehmerzahl nach Maßgabe des Mindestabstands gewährleistet sowie besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen getroffen werden müssen.

Innengastronomie
Ab dem 31. Mai dürfen Gaststätten und weitere Gastronomiebetriebe im sowohl im Außen- als auch im Innenbereich wieder öffnen. Die Bewirtung im Innenbereich ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung an einem festen Sitzplatz möglich. Pro Tisch dürfen maximal 10 Personen zusammenkommen. Auch hier gilt die Testnachweispflicht und das Hygienerahmenkonzept muss eingehalten werden. Gäste müssen jenseits des festen Sitzplatzes eine medizinische Maske tragen.

Beherbergungsbetriebe
Ab dem 31. Mai sind außerdem Übernachtungsangebote von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Campingplätze, etc.) sowie hoteltypische gastronomische Angebote zu privaten touristischen Zwecken wieder möglich. Die Bettenauslastung darf hierbei bis zu 70 Prozent betragen und Gäste müssen ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Bei mehrtägigen Aufenthalten muss der Nachweis alle 48 Stunden erneuert werden.

Die Zulässigkeit weiterer darüberhinausgehender Angebote (z.B. Wellnessbereich) richtet sich nach den Vorschriften der geltenden Verordnung. Gäste und Personal müssen während des Aufenthalts in den öffentlich zugänglichen Bereichen von Beherbergungsbetrieben (wie z.B. dem Empfang) medizinische Masken tragen.

Touristische Reisebus- und Schiffsreisen
Touristische Reisebus- und Schiffsreisen oder ähnliche Angebote sind ab dem 31. Mai, unter der Bedingung der Vorlage eines negativen Coronatests der Teilnehmenden, ebenfalls zulässig. Bei mehrtägigen Reisen müssen diese ebenfalls alle 48 Stunden erneut einen negativen Nachweis erbringen.

Testpflicht Alten- und Pflegeheime
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat innerhalb der Besucherreglungen für Alten- und Pflegeheime klargestellt, dass die Lockerungen der Testpflicht für das Personal sowie die Bewohnerinnen und Bewohner nur dann gelten, wenn in den Einrichtungen kein aktuelles Infektionsgeschehen vorliegt.

Ministerin Bachmann weist abschließend darauf hin: „Die Öffnungsmöglichkeiten gelten generell nur in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 100. Daher möchte ich nochmals betonen: Liebe Saarländerinnen und Saarländer, nutzen Sie weiterhin rege unser breites Testangebot mit mittlerweile über 450 Teststellen im ganzen Saarland. Halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln. Der Weg aus der Pandemie gelingt uns nur gemeinsam.“

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Tags: Gemeinsam aus der Pandemie Öffnungsperspektiven weitere Lockerungen