Ausgangsbeschränkung im Saarland bis einschließlich Sonntag, 03. Mai verlängert

Angelehnt an die Vorgaben des Bundes hat das Saarland im heutigen Ministerrat über erste Schritte zur Normalisierung des öffentlichen Lebens entschieden. Diese betreffen zunächst den Betrieb von bestimmten Ladenlokalen, Bibliotheken und Wertstoffzentren.
„Unsere Maßnahmen haben Wirkung gezeigt. Die Verdopplungsdauer der Infektionszahlen konnte deutlich verlängert, und die medizinische Versorgung vorerst gesichert werden. In der Hoffnung, dass die saarländischen Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln auch weiterhin diszipliniert einhalten, beginnen wir mit einer schrittweisen und sehr umsichtigen, Lockerung erster Maßnahmen“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Ladenlokale, deren Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht überschreitet, dürfen ab Montag, 20. April wieder öffnen. Ladenlokale in Einkaufszentren, unterhalb dieser Größenordnung, dürfen nur öffnen, wenn die Gesamtfläche aller Ladenlokale innerhalb des Einkaufszentrums nicht mehr als 800 Quadratmeter beträgt. Von dieser Regelung bezüglich Einkaufszentren sind nach wie vor Geschäfte ausgenommen, die dem täglichen Bedarf dienen wie beispielsweise Lebensmittelhandel, Apotheken oder Optiker. Darüber hinaus dürfen ab Montag Grüngutsammelstellen beziehungsweise weitere Wertstoffzentren, Kraftfahrzeug- und Fahrradhändler, Buchhandlungen und Archive sowie Bibliotheken nochmal öffnen.
Die Betreiber und Verantwortlichen der Ladenlokale, Einrichtungen und Anlagen müssen den Zugang von Kundinnen und Kunden steuern um Warteschlagen zu vermeiden und die Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die ständige Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern.
In begründeten Einzelfällen kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf Antrag auch Ausnahmeregelungen für Sportstätten zum Training von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders und des Perspektivkaders erteilen. Auch diese Ausnahmen müssen in allen Fällen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sein.

„Ich bitte alle Saarländerinnen und Saarländer: Handeln Sie, trotz erster Lockerungen, auch zukünftig mit der notwendigen Disziplin. Achten Sie auf ihre Gesundheit und die ihrer Mitmenschen. Halten sie Abstand und waschen sie sich gründlich die Hände. Der Verzicht der letzten Wochen darf nicht umsonst gewesen sein“, appelliert Monika Bachmann.
Alle weiteren Maßnahmen der Ausgangsbeschränkung wie beispielsweise das Verbot des Betriebs von Gaststätten, Bars, Kinos, Theatern, Badeanstalten und Zoos werden zunächst bis Sonntag, 03. Mai verlängert. Hochschulen, Schulen und Kindergärten bleiben ebenfalls geschlossen. Prüfungen können hierbei unter Beachtung des Infektionsschutzes durchgeführt werden. Ab dem 04. Mai findet voraussichtlich eine schrittweise Öffnung der Schulen statt.

Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus wird gleichermaßen bis zum 03. Mai verlängert. Ein- und Rückreisende in das Saarland, entsprechende Ausnahmefälle ausgenommen, sollen sich demnach weiterhin für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen von der Quarantäne gibt es für Personen, die täglich oder für bis zu 5 Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen oder sich weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Sie gelten auch für Personen, die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Ausbildungs- oder Studienzwecke.

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