Zum Thema Klimaschutz hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das im Inland Staub aufwirbelt und auch im Ausland Beachtung findet. Auch die ausländischen Presseorgane haben greifen das Thema häufig auf. Wir werden in Zukunft immer die eine oder andere Stellungnehme veröffentlichen, die uns interessant erscheint. Heute haben wir einen interessanten Artikel in der NZZ gefunden, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:
Die „Neue Zürcher Zeitung“ kritisiert die Entscheidung aus mehreren Gründen als fragwürdig. „Erstens greifen die Richter unbotmäßig in die Gestaltungsrechte künftiger Parlamentarier und Regierungen ein. Zwar ist Klimaschutz gewiss ein sehr langfristiges Geschäft. Doch die jährlichen Emissionsmengen und die entsprechenden Maßnahmen über Jahrzehnte im Voraus verbindlich festzulegen, ist anmaßend und nicht effizient. (…)
Zweitens übersieht das Gericht, dass die vom deutschen Klimaschutzgesetz von 2019 genannten und nun bemängelten Maßnahmen ohnehin nicht geeignet sind, den vom Grundgesetz geforderten „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ zu garantieren. Die Klimaerwärmung ist ein globales Phänomen. Deutschland trägt zum weltweiten CO-Ausstoß lediglich einen Anteil von 2 Prozent bei, mit abnehmender Tendenz. (…)
Drittens erstaunt, mit welcher Selbstverständlichkeit die Richter extreme Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger zum Schutz des Klimas in den nächsten Jahrzehnten annehmen. Diese Gewichtungen und Entscheidungen müssen in einer Demokratie zu jeder Zeit den Bürgern beziehungsweise den von ihnen gewählten Abgeordneten überlassen werden, nicht einigen Verfassungsrichtern, die dann voraussichtlich gar nicht mehr im Amt sind.“