Was tun bei unerbetenen Werbeanrufen?

Immer wieder erhalten Verbraucher unerbetene Werbeanrufe. Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das am 08.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, gelten seit dem 09.10.13 für unerlaubte Werbeanrufe strengere gesetzliche Regelungen. So wurde die Bußgeldgrenze für unerlaubte Telefonwerbung von 50.000 Euro auf 300.000 Euro erhöht. Ist die Rufnummer bei unerlaubten Werbeanrufen unterdrückt, was ebenfalls gesetzlich verboten ist, so können jetzt Bußgelder statt in Höhe von bis zu 10.000 Euro, in Höhe von bis zu 100.000 Euro festgesetzt werden. Zudem sind mit der gesetzlichen Änderung nun auch Werbeanrufe, die mittels einer automatischen Anrufmaschine durchgeführt werden, bußgeldbewehrt. Vor Inkrafttreten des Gesetzes konnte der unerlaubte Werbeanruf nur dann geahndet werden, wenn er von einer natürlichen Person gegenüber dem Verbraucher durchgeführt wurde.
Verbraucher können unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur melden. Dafür sollte das Datum und die Uhrzeit des Anrufes, die auf dem Display des Angerufenen angezeigte Rufnummer, das beworbene Produkt oder die beworbenen Dienstleistungen und der Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, notiert werden. Für die Meldung stellt die Bundesnetzagentur ein Formblatt zur Verfügung, dass unter nachstehendem Link abgerufen werden kann:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/Beschwerdeeinreichen/beschwerdeeinreichen.html;jsessionid=022829DDFEC9CB9940B6BEF799476C05?nn=269128
Verbraucher können dieses Formblatt auch bei den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Saarbrücken, Trier Str. 22, 66111 Saarbrücken, in Dillingen, Merzig oder Neunkirchen, abholen.
Allerdings gibt es Verbraucher, die sich in der Hektik des Alltags am liebsten gar nicht mit dem unerbetenen Anrufer auseinandersetzen möchten und damit einhergehend auch keine Meldung an die Bundesnetzagentur vornehmen wollen. Hier bleibt nur die allereinfachste Form, um den Anrufer „abzuschütteln“ und sich damit gar nicht erst in ein Gespräch verwickeln zu lassen und die besteht darin, einfach den Hörer aufzulegen, so Silke Schröder, Beraterin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V..

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