Anerkennungsgesetz für Menschen mit Migrationshintergrund

Europäischer Berufsausweis erleichtert Anerkennung auch im Saarland

Der saarländische Landtag hat heute mit der Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) Anpassungen beschlossen, die das berufliche Anerkennungsverfahren für Menschen mit Migrationshintergrund vereinfachen und beschleunigen sollen. „Die Chance, von Menschen mit Migrationshintergrund, egal welchen Aufenthaltsstatus sie haben oder woher sie kommen, in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten, sollen ebenso wie die Mobilität erhöht werden“, erklärt die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Sozialministerin Monika Bachmann. „Das Saarland hat damit als erstes Bundesland die Novellierung der so genannten Anerkennungsrichtlinie umgesetzt.“
Mit dem verabschiedeten Gesetz wird der Europäische Berufsausweis eingeführt. Erfasst werden zunächst Berufe wie Krankenschwestern, Apotheker, Physiotherapeuten, Bergführer und Immobilienmakler. Auch soll weiterhin gewährleistet werden, dass die Anerkennungsverfahren in Bund und Ländern einheitlich geregelt sind. Dies hat der Landtag durch die beschlossene Neuregelung zur Evaluation und die neu eröffneten Möglichkeiten einer elektronischen Antragstellung jetzt sichergestellt. Mit der Einführung eines Vorwarnmechanismus wird den Gefahren, die bei einer Tätigkeit nicht ausreichend qualifizierter Personen drohen, wirksam entgegengetreten.
Die statistische Auswertung zeigt, dass die Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes positiv sind. In den Jahren 2012 und 2013 wurden durch die zuständigen Stellen jeweils 269 Anträge beziehungsweise 259 Anträge bearbeitet. Im Jahr 2014  waren es nochmals 303 Anträge. „Der überwiegende Teil der 2014 abgeschlossenen Anerkennungsverfahren (79,5 Prozent) hat zu einer vollen Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen geführt“, bilanziert Ministerin Bachmann. „Besonders groß war das Interesse bei den medizinischen Gesundheitsberufen, also genau in den Bereichen, in denen der Fachkräftemangel bereits spürbar ist.“
Bereits im Jahr 2012 hat das Saarland als zweites Bundesland das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft gesetzt. Dieses gilt für das Anerkennungsverfahren für landesrechtlich geregelte Berufe. Seitdem haben auch Bürger aus Dritt-Staaten einen Anspruch auf Überprüfung ihrer Qualifikationen und Abschlüsse.

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