In einer Pressekonferenz stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel die neuen bundesweit geltenden Regeln vor, die für alle Bundesländer einheitlich gelten, die auch „in unser aller Interesse einzuhalten sind“. Sie betonte, dass die Behörden auf die Einhaltung dieser Regeln achten und Verstöße ahnden werde.
Sie forderte die Bevölkerung auf, sich in den nächsten Wochen nach diesen jetzt verabschiedeten Regeln zu richten und sagte „Bitte ziehen Sie alle mit, Tun Sie das was richtig ist für unser Land. Zeigen Sie Vernunft und Herz“.
Die Einschränkungen der öffentlichen Kontakte seien Regeln, es seien keine Empfehlungen, sagte sie nach den Beratungen. „Es sind Regeln, die in unser aller Interesse einzuhalten sind.“ Die Behörden werde auf ihre Einhaltung achten und Verstöße verfolgen.
„Jeder soll sein Leben in nächsten Wochen nach diesen Vorgaben richten“, forderte sie. „Bitte, ziehen Sie alle mit. Tun Sie das, was richtig ist für unser Land. Zeigen sie Vernunft und Herz.“ Dabei komme es auf jeden einzelnen an, denn es gelte das Coronavirus aufzuhalten. Vor allem, so betonte die Kanzlerin, seien Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen und in privaten Wohnungen völlig inakzeptabel.
Einkäufe, Arztbesuche, Gänge zur Apotheke, Beerdigungen oder dienstliche Wege sind weiterhin erlaubt. Allerdings müsse in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Alle noch offenen Restaurants und Cafés müssen schließen, Friseur- und Kosmetikstudios ebenso, weil hier eine körperliche Nähe unvermeidbar ist. Auch hier werden Verstöße bestraft. Angela Merkel betonte, dass diese Regeln von allem Ministerpräsidentern mitgetragen werden. Auf die Frage. ob es bei den Beratungen heiße Diskussionen gegeben habe, antwortete Angela Merkel,es sei normal, dass bei solchen Themen intensiv diskutiert werde. Wichtig sei aber, dass man am Ende zu einer einheitlichen Lösung gekommen sei.
Abschließend erklärte sie. „In einer Demokratie wünscht sich niemand mit solchen Festlegungen vor die Bürger zu treten. Aber sie sind im Interesse aller unvermeidbar“.
Einigung von Bundesregierung und Länderchefs sehen vor:
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen‘
außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu
reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten
Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagestudios (therapeutische Massagen bleiben möglich), Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.