Kooperationsvereinbarung zwischen Landkreis und Diakonischem Werk unterzeichnet

Kreis Saarlouis Das Angebot an Gebrauchtwaren im Sozialkaufhaus Saarlouis (s‘ kaufhaus) in der Pavillonstraße 45 ist groß, die Nachfrage steigend. Im letzten Jahr wurden fast 123 000 Kleidungsstücke, Haushaltsgegenstände und Möbelstücke verausgabt und 22 500 zahlende Kunden registriert. Diese preisgünstige Einkaufsmöglichkeit wird vor allem von Menschen, die von der Arbeitslosenunterstützung (Hartz IV) oder anderen Sozialhilfeleistungen leben, wie auch von vielen anderen Kunden in Anspruch genommen.
Das Sozialamt des Landkreises Saarlouis, das nach § 24 (3) SGB II und § 31 (1) SGB XII verpflichtet ist, SGB II/ SGB XII-Beziehern Leistungen für die Wohnungserstausstattung einschließlich der Haushaltsgeräte zu gewähren, verausgabte bislang sogenannte Bezugsscheine. Künftig erhalten die Hilfeempfänger aber Bargeld. Diese Neureglung ist ein wichtiger BestaOLYMPUS DIGITAL CAMERAndteil des Kooperationsvertrages zwischen dem Landkreis Saarlouis und dem Diakonische
n Werk an der Saar (gGmbH), den jetzt Landrat Patrik Lauer und Diakonie-Pfarrer Udo Blank im Sozialkaufhaus in Saarlouis unterzeichneten.
Diakoniepfarrer Udo Blank begrüßte die Vereinbarung. „Damit wird den Menschen ihre Würde zurückgegeben. So können Bezieher von Sozialhilfe wie ganz normale Kunden einkaufen“, sagte Blank. Landrat Patrik Lauer sieht in der Neuerung eine Stärkung der Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten. Da die Bedürftigen sich nicht als solche zu erkennen geben müssten, könnten sie unbeschwert ihre Einkäufe erledigen. „Außerdem erspart der Wegfall der Bezugscheine unserem Sozialamt erheblichen Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung“, ergänzte Landrat Lauer.
Landrat und Diakoniepfarrer gehen nicht davon aus, dass die Neureglung zum Missbrauch führe, weil dies sonst einen Abzug vom Regelsatz zur Folge hätte.
Landkreis und das Diakonische Werk an der Saar sind seit 2005 Partner im Möbelprojekt, also bei der Aufbereitung von Möbeln und deren Ausgabe durch das Sozialkaufhaus. Das Sozialkaufhaus wird von Landkreis und Stadt Saarlouis finanziert und wird mit Mitteln der Bundesregierung und des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Den Löwenanteil der Finanzierung trägt allerdings der Landkreis durch das Jobcenter Saarlouis mit jährlich 790 200 Euro. (pdl).

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