Neues Projekt: Kinderbetreuung in Randzeiten

Landkreis Merzig/Düppenweiler. Im Kindergarten St. Leodegar in Düppenweiler startete kürzlich ein völlig neues Projekt, das die Betreuung von Kindern über die normale Öffnungszeit einer Kindertageseinrichtung ermöglicht. Dabei nutzt eine Tagespflegeperson die Räumlichkeiten der Tageseinrichtung. Dort betreut sie in Absprache mit den Eltern Kinder im Alter zwischen 0 und 14 Jahren von 6 bis 7 und von 17 bis 21 Uhr.
Das Projekt wurde bei einem Pressegespräch vorgestellt. Landrätin Daniela Schlegel Friedrich erklärte dabei: „Mit diesem Kooperationsprojekt kann mit vergleichsweise geringem Aufwand das Betreuungsangebot für Familien erheblich erweitert und verbessert werden. Dies ist insbesondere für Eltern, die im Schichtdienst oder im Einzelhandel arbeiten eine große Erleichterung“.
Entstanden ist das Projekt in Zusammenarbeit der Katholischen Familienbildungsstätte Haus der Familie in Merzig und der Gesellschaft für Infrastruktur und Beschäftigung im Rahmen des Bundesaktionsprogramms „Kindertagespflege“.
Im Rahmen des Projektes entstand die Idee, die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung auch über die Randzeiten hinaus durch eine Kindertagespflegeperson zu erweitern, die auch die Infrastruktur der Kindertageseinrichtung nutzen kann. Der Landkreis entwickelte das Modell „Kindertagespflege in einer Kindertageseinrichtung“, in der in den Randzeiten nach Bedarf der Eltern die Kinder von einer Tagespflegeperson betreut werden können. Die Landrätin erklärte dazu „ich halte dies für einen cleveren Gedanken, von dem wir auch an anderen Standorten viele überzeugen möchten. Für alle Familien im Landkreis würde sich so ein sehr flexibles Angebot mit vielen Synergien ergeben“.
Sabrina Maas von dem KiBe-Service für KinderbetreuungKinderbetreuung im „Haus der Familie“, Stefanie Oliveras, Leiterin des Katholischen Kindergartens St. Leodegar in Düppenweiler, und Elke Hubertus, die die Kindertagespflege übernimmt, berichteten über die Entstehung des Kooperationsprojektes am Standort Düppenweiler. Anlass war die hohe Nachfrage der Eltern über ein Angebot über die Randzeiten hinaus, erklärte Stefanie Oliveras. Durch die Vermittlung durch Sabine Maas hat sich Elke Hubertus gefunden, die das Angebot in den Räumlichkeiten vorhält. „Ich freue mich, wenn es endlich los geht“, so Elke Hubertus. Über die vielen Gespräche im Vorfeld und die enge Zusammenarbeit informierte Sabine Maas. Sie fasst stolz zusammen: „Wie haben hier einen Modellstandort geschaffen.“
Stephanie Nickels, die Leiterin des Kreisjugendamtes Merzig-Wadern, präsentierte das Kooperationsprojekt. Sie erläuterte unter anderem die Kooperation zwischen den Betreuungsangeboten und die Struktur des Kooperationsmodells.
Auch der Bürgermeister von Beckingen, Erhard Seger, äußerte sich begeistert über das Projekt. Er erklärte „Das ist ein Modell, mit dem alle gut, sogar besser leben können.“ Er wünschte sich, dass das Modell Schule mache.
Monica Lencik vom Kreisjugendamt betonte „unser Ziel ist ein flächendeckendes Angebot im Landkreis. Im Rahmen des Aktionsprogramms "Kindertagespflege" haben wir uns als Ziel gesetzt, in jeder kreisangehörigen Kommune mindestens eine kooperierende Einrichtung zu finden“. Auf Anfrage teilte der Landkreis mit, dass Eltern die zusätzlich entstehenden Kosten selbst tragen oder die Übernahme durch das Kreisjugendamt beantragen können. Wenn das Kreisjugendamt die Kosten übernimmt, wird für die Eltern ein Kostenbeitrag festgesetzt. Dieser kann gemindert oder auf Null gesetzt werden, falls die Eltern nicht leistungsfähig sind. Die Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Kind die Betreuung erreicht. Sie können das Kind selbst transportieren oder eine andere Person damit beauftragen.
Zur Frage des Personalaufwandes wurde erklärt, dass eine Kindertagespflegeperson selbständig tätig sei und nicht zum Personal einer Kindertageseinrichtung gehöre. Für ihre Tätigkeit schließt sie einen Nutzungsvertrag für Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung mit dem Träger ab. Sie darf höchstens 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Somit richtet sich der Bedarf an Betreuungspersonen nach dem Bedarf, den die Eltern anmelden.

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