Der Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV Saarland (VEP ÖPNV) wirkt: Zahlreiche stillgelegte Bahnstrecken werden nach dem Konzept des VEP ÖPNV nun auf technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit hin detailliert untersucht.
„Wir ruhen nicht, sondern geben dem ÖPNV im Saarland einen Schub nach dem anderen. Digitalisierung, Barrierefreiheit, Marketing und Erscheinungsbild der Bahnhöfe gehen wir ebenso an wie die Reaktivierungen“, sagt Verkehrsministerin Anke Rehlinger.
Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium bereitet die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken im Saarland vor. In einem europaweiten Verfahren werden für alle in Frage kommenden Schienenstrecken die Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Reaktivierung für den Personenverkehr nach dem Konzept des VEP ÖPNV ausgeschrieben. Dies ist notwendig, um anschließend Bundesmittel beim Bundesverkehrsministerium einwerben zu können. Bis zu 90 Prozent der Investitionskosten gibt der Bund nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Im VEP ÖPNV wurde in einem ersten Schritt das Reaktivierungspotenzial für sämtliche nicht mehr genutzten Strecken untersucht. Dabei konnten die zu erwartenden Kosten und Nutzen allerdings nur grob abgeschätzt werden. In der jetzt vorgesehenen Machbarkeitsstudie und Nutzen-Kosten-Untersuchung werden die Strecken genauer analysiert, die der ersten Prüfung standgehalten haben. Mit einer Detailbetrachtung soll dieses Nutzen-Kosten-Verhältnis nicht nur überprüft, sondern auch durch eine genauere Planung von Strecken, Stationen, Betriebsablauf und begleitenden Maßnahmen optimiert werden.
Es sollen folgende Strecken betrachtet werden:
– Saarbrücken – Fürstenhausen – Großrosseln („Rosseltalbahn“)
– Überherrn – Fürstenhausen / Bahnhof Völklingen („Bisttalbahn“)
– Merzig – Losheim (ehemalige Merzig-Büschfelder Eisenbahn)
– Dillingen / Saarlouis – Schmelz-Limbach – Wadern bzw. Dillingen / Saarlouis – Lebach-Jabach („Primstalbahn“)
– Homburg (-Schwarzenacker) – Blieskastel-Lautzkirchen („Bliestalbahn“)
Für alle Strecken sollen ggf. auch verschiedene mögliche Varianten betrachtet und bewertet werden. Für die Vorzugsvariante werden die Kosten für Bau, Erhaltung und Betrieb sowie die zu erwartenden Fahrgeldeinnahmen ermittelt.
Auf dieser Basis wird der Auftragnehmer eine Nutzen-Kosten-Untersuchung nach der Methode der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr durchführen, wobei eine Sensitivitätsanalyse hinsichtlich weiterer nicht direkt im Verfahren zu berücksichtigenden Einflussfaktoren vorzunehmen ist.
Zur Diskussion und Abstimmung der Vorgaben, Rahmenbedingungen sowie der Ergebnisse der Untersuchung wird ein projektbegleitender Arbeitskreis mit allen betroffenen und mitwirkenden Akteuren eingerichtet.
Mit Start der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs auf der europäischen Vergabeplattform startet das streng formalisierte Vergabeverfahren mit Eignungsprüfung, Angebots- und Verhandlungsphase, dessen Fristen weitgehend gesetzlich vorgeschrieben sind. Demnach ist mit einer Zuschlagserteilung gegen Ende des Jahres zu rechnen.
Zeitlich versetzt aufgrund noch erforderlicher Abstimmungen, jedoch geplant noch in 2021, folgen die entsprechenden Schritte für den Infrastrukturaufwand zur Realisierung des Kernnetzes der S-Bahn Saarland. In Abhängigkeit von Entscheidungen auf Seiten der französischen Partner sowie der Landeshauptstadt Saarbrücken folgen die jeweils erforderlichen Untersuchungen für die grenzüberschreitenden Projekte (Niedtalstrecke, kleine bzw. große Schleife, Saarbahnstrecke Saarbrücken – Forbach)
In.Bezug auf die Niedtalbahn teilt uns das Verkehrsministerium auf Anfrage mit: „Die Niedtalstrecke wird wegen der möglichen grenzüberschreitenden Optionen nicht im Rahmen der aktuell ausgeschriebenen Untersuchung betrachtet. Diese Option verfolgt das Verkehrsministerium separat, wegen der notwendigen Gespräche mit Partnern jenseits der Grenze, deren Einverständnis und Mitwirkung (auch finanzieller Natur) dazu ja notwendig sind. Umfang und genaue Inhalte der Untersuchungen für grenzüberschreitende Projekte müssen daher noch in anstehenden Abstimmungen mit den französischen Partnern definiert werden“.