Weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus

Bund und Länder haben sich auf weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus geeinigt. Kanzlerin Merkel erläuterte die Maßnahmen am Abend auf einer Pressekonferenz. Zuvor hatten Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger bereits bei einer Pressekonferenz in Saarbrücken die saarländischen Maßnahmen erläutert, die mit den Maßnahmen in anderen Bundesländern identisch sind, denn sie sind zwischen Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder so abgestimmt worden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bat bei der Pressekonferenz um Verständnis für die drastischen Einschränkungen, sie sagte: „Wir brauchen einschneidende Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen“. Dazu gehören zahlreiche Schließungen. Dazu hier ein Überblick:

Geschlossen werden müssen:

  • Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Spielplätze sollen für den Publikumsverkehr gesperrt werden
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center.

Geöffnet bleiben:

Einzelhandelsbetriebe, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen und Banken und Sparkassen. Auch Poststellen, Waschsalons und der Großhandel bleiben offen. Hier sollen sogar Sonntagsverkaufsverbote ausgesetzt werden, damit die Menschen sich auch sonntags versorgen können. Im Saarland können die Geschäfte soweit möglich in Abstimmung mit den Betreibern die Geschäfte an den Wochentagen bis 22 Uhr geöffnet bleiben. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Einrichtungen des Gesundheitswesen laufen auch weiter, müssen aber gestiegene hygienische Anforderungen beachten.

Mit Einschränkungen geöffnet sind:

  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, die Artikel für den täglichen Bedarf verkaufen, können öffnen. Hier gibt es aber Auflagen: Die Geschäfte sollen steuern, wie viele Menschen in das Geschäft kommen und Warteschlangen vermeiden.
  • Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels können zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Sie müssen aber ausreichenden Abstand zwischen den Tischen gewährleisten, es dürfen nicht zu viele Gäste dort sein, und sie müssen Hygienemaßnahmen treffen und -hinweise geben. Übernachtungsmöglichkeiten dürfen nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden  – also nur für Geschäftsreisende und Monteure

Nicht erlaubt sind:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Bei den Beschlüssen handelt es sich den Angaben zufolge um „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten“. Die konkreten Regelungen müssen die Bundesländer in Gang setzen. Im Saarland sind sie ab Mittwoch (18.03.) 0:00 Uhr in Kraft. Die Einhaltung wird durch Ordnungskräfte überprüft. Tobias Hans machte ebenso wie anschließend Anke Rehlinger deutlich, dass die Versorgung jederzeit sicher gestellt ist und übertriebene „Hamsterkäufe“ nicht erforderlich sind. Weiterhin machte der Ministerpräsident deutlich, dass es keinen Sinn mache, wenn man infolge der geschlossenen gastronomischen Betriebe private Parties veranstalte und damit die Anordnungen unterlaufe, die zum Schutz der Risikogruppen getroffen worden sind..

Die hier vorgestellten Maßnahmen, die es in einem solchen Umfang in der Bundesrepublik noch nie gegeben hat, gelten vorerst bis zum 16. April. An diesem Tag findet erneut eine Konferenz zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten statt, bei der entschieden wird ob die Maßnahmen fortgesetzt, verstärkt oder ausgesetzt werden.

Zum Schluß noch eine etwas positivere Nachricht: einer Statistik vom 16.März zufolge sind von den 81 020 in China infizierten Menschen inzwischen 84% geheilt und wieder gesund, 12 % sind noch erkrankt und 4 % sind verstorben.

Verwendete Quellen: Nachrichtenagentur AFP, Eigene Recherchen

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