Sichere hausärztliche Versorgung auf dem Land: Saarland führt Landarztquote ein

Der saarländische Landtag hat das Gesetz zur Landarztquote verabschiedet. Gesundheitsministerin Monika Bachmann will die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum künftig zusätzlich mit dem sogenannten Landarztquotengesetz sichern. Sie Monika Bachmann betonte:„Ziel des Gesetzes ist es einen möglichen Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten in den ländlichen Regionen des Saarlandes mittel- und langfristig zu verhindern und einer Unterversorgung vorzubeugen. Da viele Hausärzte und Hausärztinnen im Saarland über 55 Jahre alt sind, liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit darin, vorsorglich Nachfolger für die Praxen zu akquirieren.“

Durch das Landarztquotengesetz sollen bis zu 7,8 Prozent der Studienplätze für Humanmedizin vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und einer entsprechenden Facharztausbildung zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Regionen im Saarland tätig zu sein. Im kommenden Wintersemester 2020/2021 wird es voraussichtlich 22 dieser Studienplätze an der Universität des Saarlandes geben. Das Bewerbungsverfahren soll direkt nach Inkrafttreten des Landarztquotengesetzes am 21. Mai 2020 starten.
Vergabekriterien für die Studienplätze sind die Abiturnote, eine einschlägige Berufsausbildung, der Medizinertest sowie ein strukturiertes Auswahlgespräch. Wer einen der Plätze erhalten hat und sich nach Beendigung des Studiums doch gegen die Arbeit im Saarland entscheidet, muss eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro zahlen. Für das Auswahlverfahren ist das Landesamt für Soziales (LAS) zuständig.
Über die geplanten Bewerbungsmodalitäten informiert ab sofort ein Infoportal auf der Internetseite des LAS unter https://www.saarland.de/254114.htm. „Damit das mehrstufige Auswahlverfahren durchgeführt werden kann, wird die Bewerbungsfrist im Saarland voraussichtlich am 04. Juni 2020 enden. Interessenten können sich auf dem Infoportal über die Details des Verfahrens informieren. Dort wird beispielsweise erklärt, welche Unterlagen und Nachweise benötigt werden. Ab dem 21. Mai kann man sich dann auch über das Portal bewerben.“, erklärt der Direktor des LAS Stefan Funck.

Hintergrund
Von den rund 665 niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten im Saarland haben fast 38 Prozent das 60. Lebensjahr überschritten. Im vergangenen Jahr sind 23 Hausärztinnen und Hausärzte in Ruhestand gegangen. Es wurden 16 neue Anerkennungen erteilt. Insgesamt gibt es derzeit über 70 offene Hausarztsitze im Saarland.

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