Vor dem Hintergrund der rasant steigenden Corona-Infektionszahlen hat Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot die Ausweitung der Maskenpflicht an Schulen beschlossen. Ab Montag, 9. November, müssen Schüler*innen ab Klassenstufe 5 an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Saarland auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Vor diesem Hintergrund stellen das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) und das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) den Schulen zusätzliche 1,3 Millionen Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung, um die Ausstattung von Schüler*innen und Lehrkräften zu gewährleisten.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot und der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, haben heute am ehemaligen Bergwerksamt Reden die ersten der zusätzlichen 1,3 Millionen Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen übergeben.
„Mit der Ausweitung der Maskenpflicht haben wir natürlich auch einen höheren Bedarf bei Schülerinnen, Schülern und den Teams an unseren Schulen. Die Mund-Nasen-Bedeckungen müssen regelmäßig gewechselt werden. Mit den zusätzlichen 1,3 Millionen Mund-Nasen-Bedeckungen stellen wir sicher, dass für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ausreichend Masken zur Verfügung stehen. Das ist auch wichtig, um Familien zu entlasten, die weniger im Geldbeutel haben“, so Streichert-Clivot.
Die Masken wurden vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Auftrag der Landesregierung beschafft. Sie werden in Räumen des Zentrums für Biodokumentation in Landsweiler- Reden gelagert und können hier auch noch am Freitag und am kommenden Montag von den Schulen abgeholt werden.
„Ich kann mir vorstellen, wie kräftezehrend und schwierig es für die Schulen ist, in diesen Zeiten der Pandemie Unterricht sicherzustellen. Das verlangt dem Lehrpersonal, aber auch den Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an Disziplin und Flexibilität ab. Umso mehr freue ich mich, dass wir bei den Rahmenbedingungen ein wenig mithelfen können, indem wir die Schulen im Saarland mit kostenlosen Mund-Nasen-Masken ausstatten“, so Minister Jost.
Die MNB-Pflicht im Unterricht gilt für alle Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen ab der 5. Klassenstufe, mit Ausnahme der Schüler*innen mit anerkanntem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung. Dies gilt auch für den entsprechenden Betreuungsbetrieb dieser Schüler*innengruppen. Grundsätzlich sind von der Verpflichtung zum Tragen der MNB auch die Schüler*innen der Förderschulen mit Ausnahme der Schüler*innen der Förderschulen Geistige Entwicklung umfasst. Insbesondere in den Förderschulen Hören ist dabei auf die besonderen pädagogischen Belange besonders Rücksicht zu nehmen. Für Lehrkräfte gilt weiterhin die dringende Empfehlung, auch im Unterricht MNB zu tragen. Um die Kommunikation mit den Schüler*innen zu erleichtern, können sie die MNB ablegen, wenn der Mindestabstand sicher eingehalten werden kann. Eine Verpflichtung zum Tragen der MNB auf dem freien Schulgelände beziehungsweise dem Schulhof besteht auch für die Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 5 und der beruflichen Schulen weiterhin nicht. Wo immer möglich soll der Abstand eingehalten werden.
„Es ist wichtig, den Schülerinnen und Schülern auch Pausen vom Maskentragen zu lassen und die Masken regelmäßig zu wechseln. Wer zwischendurch eine Pause braucht, soll sie natürlich auch bekommen, das muss an den Schulen pragmatisch gehandhabt werden. Auch Trinken ist selbstverständlich immer erlaubt, zumal die Flüssigkeitsaufnahme für den Infektionsschutz wichtig ist“, betont Streichert-Clivot.
Die rechtliche Umsetzung erfolgt durch Änderung der Verordnung zum Wiedereinstieg in den regulären Schulbetrieb und den Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 7. August 2020. Die Ausgestaltung der Regelungen zur Maskenpflicht erfolgt im Musterhygieneplan, der derzeit mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien (MSGFF) abgestimmt wird.