Lockdown wird verlängert und verschärft – Schulen bleiben geschlossen

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben am Dienstag (05. Januar 2021) in einer Videoschalte mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über die weiteren Schritte im Umgang mit der Corona-Pandemie beraten. Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen waren sich die Beteiligten einig, dass ein Ende des aktuellen Lockdowns nicht ins Auge gefasst werden kann. Deshalb bleiben die derzeitigen Beschränkungen und geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bundesweit bis auf weiteres in Kraft und werden teilweise sogar noch verschärft.

Verlängerung bis Ende Januar – mindestens

Ministerpräsident Tobias Hans erklärt dazu: „Wir waren uns alle einig, dass die Infektions- und Todeszahlen weiterhin zu hoch sind, um Entwarnung zu geben. Sie sind auch trügerisch, da wir derzeit noch nicht endgültig beurteilen können, wie sich Weihnachten und Silvester auf das Infektionsgeschehen auswirken werden. Um eine dritte Welle zu verhindern, müssen wir bis mindestens Ende Januar an einem harten Lockdown festhalten. Alles andere als eine Verlängerung wäre grob fahrlässig. Wir müssen einen 7 Tage-Inzidenz-Wert für Neuinfektionen von deutlich unter 50 erreichen. Deshalb werden wir die jetzt geltenden Einschränkungen bis auf weiteres beibehalten und wo erforderlich, noch verschärfen. Wichtig ist: Wir dürfen keine Risiken mehr eingehen, insbesondere mit Blick auf die neue Virus-Mutation B. 1.1.7. mit ihrer erhöhten Ansteckungsgefahr. Unsere Krankenhäuser sind an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Ohne eine Verlängerung des Lockdowns bekommen wir die Lage nicht dauerhaft in den Griff. Durch die neue Mutation des Virus droht sich auch bei uns die Situation erneut zu verschärfen. Vor diesem Hintergrund waren sich auf der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundeskanzlerin alle Beteiligten einig, dass wir über die aktuellen Kontaktbeschränkungen noch hinausgehen müssen.

Weitere Einschränkungen, kein Präsenzunterricht

Konkret heißt das: Private Zusammenkünfte werden nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie mit einer zusätzlichen Person gestattet sein. Hinzu kommt, dass wir in Infektionshotspots die überlokale Mobilität eingrenzen werden. Das heißt: In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 darf man sich nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernt bewegen, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge gehören ausdrücklich nicht zu diesen triftigen Gründen.

Auch werden die Schulen definitiv im Januar nicht mehr zum Präsenzunterricht zurückkehren.  Soweit keine Notbetreuung möglich ist, wird eine Betreuung durch ein Elternteil ermöglicht. Diese Betreuung umfasst  20 Tage bei Lohnfortzahlung. Bei Ehepaaren soll jeder der beiden Partner je 10 Tage in Anspruch nehmen können, bei allein Erziehenden erhalten diese  20 Tage  arbeitsfrei für die Kinderbetreuung bei Lohnfortzahlung. Im Rahmen der nächsten Konferenz soll über einen Stufenplan, zur sukzessiven Öffnung der Schulen, beraten werden.

Impfungen

Beim Thema „Impfungen“ betonte Ministerpräsident Tobias Hans, dass das Saarland im Ländervergleich bei den Impfungen überdurchschnittlich gut vorangekommen ist. „Trotz einiger Startschwierigkeiten liegen wir mit einer Impfquote von 4,9 pro 1000 Einwohner über dem Bundesdurchschnitt mit 3,8. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern haben im Saarland bereits am 27. Dezember die mobilen Teams mit den Impfungen in den Pflegeheimen begonnen. Auch die Impfzentren haben am 28. Dezember ihre Arbeit aufgenommen. Mit einer deutlichen Personalaufstockung für die Telefon-Hotline und der Einführung einer Warteliste für Impfwillige wird sich der Impfbetrieb in den kommenden Tagen beschleunigen und reibungsloser verlaufen. Zudem werden die Kliniken, die besonders viele Corona-Patienten betreuen, direkt mit den Impfstoffen beliefert, so dass sie ihr medizinisches Personal selbständig vor Ort impfen können.“
                                                                                  (Pressestelle der saarl. Staatskanzlei)

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