Ministerrat setzt Bundesbeschlüsse zur Eindämmung des Corona-Virus in Rechtsverordnung um

Einige Beschlüsse wurden abgemildert

Vor dem Hintergrund weiterhoher Infektionszahlen des Coronavirus verbunden mit einer steigenden Anzahl an Todesfällen auch im Saarland hat der saarländische Ministerrat eine Rechtsverordnung erlassen, die eine weitgehende Umsetzung der am Dienstag in der MPK mit der Bundeskanzlerin vereinbarten Beschlüsse beinhaltet (wir haben diese Beschlüsse vorgestellt). Ministerpräsident Tobias Hans stellte die neue Verordnung gemeinsam mit seiner Stellvertreterin Anke Rehlinger an Donnerstag vor. Beide hoben die hohe Bedeutung der Kontakteinschränkungen hervor. Diese seien die schärfste Waffe, die man zur Eindämmung des Coronavirus habe. Die neue Landesverordnung, die bis zum 24. Januar gilt, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit der Bundesentscheidung entsprechend dann bis zum 31. Januar verlängert wird, wurde in einigen Punkte abgemildert. So wird die Kontaktregelung, die nur das Treffen mit einer Person, die nicht zum Haushalt gehört, entschärft. So soll es im Fall der Pflege bei pflegebedürftigen älteren Familienmitglieder auch möglich sein, das zwei Mitglieder diese zeitweise vornehmen können soweit dies erforderlich ist. Auch bei der Kinderbetreuung gibt es eine Lockerung. Zwar wurde Kinderkrankenpflegeregelung so erweitert, dass die beiden Elternteile sie jeweils 10 Tage in Anspruche nehmen können bzw. Alleinerziehende 20 Tage, aber in dringenden Fällen soll auch eine wechselseitige Betreuung zwischen zwei Familien möglich sein. Möglich sein soll es auch, wenn zwei Kinder vorhanden sind, dass diese nicht getrennt werden müssen, sondern auch einmal in Sonderfällen bei Großeltern untergebracht werden können.
Im Prinzip ist die harte Kontaktsperre wegen der weiterhin zu hohen Infektionszahlen angeordnet worden, deshalb soll sie nur in Ausnahmefällen unterbrochen werden.

Am Dienstag hatte Ministerpräsident Hans angekündigt, dass gemäß der Vereinbarung in der Konferenz der Ministerpräsidenten/innen mit der Kanzlerin Schulen bis zum 31. Januar geschlossen bleiben sollen. Auch hier hat es eine Aufweichung gegeben. Abschlussklassen an weiterführenden Schulen sollen jetzt ab kommender Woche wieder Präsenzuntericht haben – eine Regelung mit der viele Eltern- und Lehrerverbände nicht einverstanden sind (siehe nachfolgenden Bericht).

Tobias Hans und auch Anke Rehlinger hingegen halten die Entscheidung von Kultusministerin Christine Streichert-Clivot für richtig. Hans sagte „Die Bildung unserer Kinder ist uns ausgesprochen wichtig, denn sie werden die Studenten und die Arbeitnehmer von morgen sein“ Anke Rehlinger fügte hinzu „Diese Entscheidung ist richtig, weil eine richtige Vorbereitung auf Prüfungen sonst nicht möglich sei, damit man nicht von einer Generation Corona sprechen könne“. Auch andere Altersstufen sollen schnellstmöglich wieder in den Präsenzunterricht kommen, evtl. bereits bei einer Sieben Tage Inzidenz von 100. Die gemeinsame Vereinbarung der MPK sah allerdings eine stufenweise Wiedereröffnung ab einer Sieben Tage Inzidenz von 50 vor

Auf Bundesebene war beschlossen worden, dass in Kreisen, in denen sich mehr als 200 Bürger pro Hunderttausend innerhalb von sieben Tagen infiziert haben, der Bewegungsradius auf 15 Kilometer begrenzt wird. Dies wird im Saarland so interpretiert, dass es sich dabei um den Tagestourismus handele. Ein Besuch von einer Tochter oder einem Sohn bei seinen Eltern, die weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen sei durchaus möglich, ebenso natürlich Arztbesuche oder Fahrten zur Arbeit. Im Saarland hat derzeit allerdings kein Landkreis einen so hohen Inzidenzwert. An der Spitze liegt hier derzeit der Landkreis Saarlouis mit einem Inzidenzwert von 187,8/100 000 Einwohner.

Die Kitas im Saarland sind für Notbetreuung offen. Nach Möglichkeit sollen die Kinder aber zu Hause betreut werden. Die Kitagebühren erlässt das Land daher ab dem 10. Januar bis zum Monatsende.
In ihrer Funktion als Wirtschaftsministerin erklärte Anke Rehlinger „Im Bereich Homeoffice ist sicher noch Luft nach oben die von den Unternehmen so weit irgend möglich ausgenutzt werden sollte“.

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Tags: Bundesbeschlüsse Eindämmung Coronavirus Landesverordnung